Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Albert Kraemer Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK) + Brandschutzbeauftragter (FH)

Verbrauchs- und Bedarfspass

Energieausweis für Ihr Gebäude?

 

Aufgrund meiner Ausbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk kann ich die Ausweise für Sie neutral und kostengünstig erstellen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und würde mich über eine Auftragsvergabe freuen.

 

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Am 01.10.2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

 

Wer braucht einen Energieausweis? 

Wer Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen) neu baut, verkauft, verpachtet oder vermietet. 

Ab wann benötigt man einen Energieausweis? 

Bei Verkauf oder Vermietung: 

Ab  01.01.2009 bei allen Wohngebäuden 

Ab 01.07.2009 alle Nichtwohngebäude

 

Welche 2 Arten der Erstellung von Energieausweisen gibt es? 

Bedarfsorientiert

– Berechnung des benötigten End- und Primärenergiebedarfs bei Beheizung eines Gebäudes auf durchschnittlich 19 Grad Celsius

– Objektiv und fair für jeden, Vergleich mit anderen Gebäuden möglich! 

Verbrauchsorientiert

– Umrechnung des tatsächlichen Verbrauchs auf die zu beheizende Fläche

– Starke Schwankungen durch Nutzerverhalten

Eine qualifizierte Aussage über die energetische Qualität eines Gebäudes bzw. ein objektiver Vergleich ist nicht möglich!

 

Kann man zwischen den Ausweisen wählen? 

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag  nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.

 

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt worden ist, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen.

 

Bei weiteren Fragen oder zur Erstellung des Energieausweises können Sie sich gerne an mich wenden. 


Energieberatung

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Wollen Sie Energie sparen?

Auch dabei kann ich Ihnen helfen!

 

Energetische Sanierungsberatung, von Ist-Zustandsbetrachtung über alternative Sanierungsvorschläge zur Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik ist mein Angebot an Sie.

 

 

Rufen Sie mich doch einfach einmal an!





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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