Albert Kraemer Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HWK) + Brandschutzbeauftragter (FH)
Arbeiten nach Kehr- und Überprüfungsordnung Rheinland-Pfalz
1. Durchführungsverordnung Bundesimmisionsschutzgesetz
(Kleinfeuerungsanlagenverordnung)
Vorbeugender Brandschutz und Betriebssicherheit:
Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen.
Regelmäßige Kontolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel.
Überprüfung neu errichteter bzw. wesentlich geändeter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften nach Landesrecht.
Abgasmessungen an Feuerungsanlagen:
Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungsanlagen zur Verminderung von Schadstoffausstoss, wie z.B. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Ruß.
Feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten
Mein Mitarbeiter und ich selbst nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, um ständig auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Wir sind für Sie ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen von Brandschutz sowie Energieeinsatz und- einsparung.
Der Einsatz von qualititiv hochwertigen Messgeräten ist für uns selbstverständlich.
Diese Geräte werden auf ihre Funktion zweimal im Jahr auf einem neutralen Prüfstand überwacht und jährlich vom Gerätehersteller gewartet.
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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